Flächennutzungsplan - Gemeinde Großefehn

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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan

  • umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt in Grundzügen die geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar und gibt Auskunft über die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde.

  • muss mit den übergeordneten Zielen der Bundes- und Landesraumordnung sowie der Regionalen Raumordnung vereinbar sein.

  • ist ein sogenannter vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern den Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung von Vorhaben gibt.

  • trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzung nur flächenhaft dar.


Dargestellt werden im Flächennutzungsplan beispielsweise

  • Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, untergliedert nach Nutzungsarten Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G) oder Sonderbauflächen (S)

  • Flächen für Gemeinbedarfseinrichtungen (z. B. Kläranlage, Schulen, Sportplätze, Kirche)

  • überörtliche Verkehrsflächen (z. B. Bundesstraßen, Autobahnen)

  • Wasserflächen (z. B. Seen, Kanäle)

  • landwirtschaftlich genutzte Fläche

  • Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

Eine weitere Detaillierung ist möglich.

Zum Flächennutzungsplan gehört immer eine Begründung, in der die Gründe für die gewählten Darstellungen dargelegt sind.



Ihr Ansprechpartner
Herr T. de Buhr
Fachgruppenleitung Bauverwaltung
Zimmer (EG) 116
Telefon: 04943 / 920 - 167

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