Betreten von Eisflächen untersagt - Gemeinde Großefehn

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Betreten von Eisflächen untersagt
Die Gemeinde Großefehn untersagt das Betreten der Eisflächen auf den gemeindeeigenen Gewässern wie z. B. Kanäle, Wieken, Timmeler Meer. Auch wenn es einige Tage stark gefroren hat, ist das Eis in Teilbereichen nicht tragfähig. Dieses gilt insbesondere unter Brücken, an Schleusenanlagen und im Zuflußbereich anderer Gewässer. Auch können sich unter der vermeintlich tragfähigen Eisdecke Hohlräume bilden, welche die Tragfähigkeit stark herabsetzen.

Vor diesem Hintergrund ist das Betreten der Eisflächen von gemeindeeigenen Gewässern grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt insbesondere auch coronabedingt für die Eisfläche in Bagband.

Erwachsene sollten Kinder und Jugendliche auf die Gefahren aufmerksam machen.
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