Allgemeine Infos zu BPlänen - Gemeinde Großefehn

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Allgemeine Informationen zu Bebauungsplänen

Bebauungspläne

  • werden für Teile des Gemeindegebietes aufgesetzt.
  • setzen rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
  • sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht.

Im Bebauungsplan werden im wesentlichen festgesetzt:

  • Art der baulichen Nutzung (z. B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet...)
  • Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe des Vorhabens, Zahl der Vollgeschosse)
  • Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise)
  • überbaubare Grundstücksfläche bzw. Baugrenzen
  • örtliche Verkehrsflächen (Erschließungsstraße, Fußwege)

Zum Bebauungsplan gehört eine zeichnerische Darstellung, die in der Regel durch textliche Festsetzungen und evtl. durch gestalterische Festsetzungen ergänzt wird sowie eine Begründung und eine zusammenfassende Erklärung. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert; die zusammenfassende Erklärung legt insbesondere fest, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind.


Innen– und Außenbereich

Das Bauplanungsrecht lässt aber eine Bebauung nicht nur in einem ausgewiesenen Bebauungsplangebiet zu, sondern auch im sogenannten Innenbereich und mit starken Einschränkungen auch im Außenbereich.

Als Innenbereich werden die im Zusammenhang bebauten Ortsteile verstanden, die tatsächlich eine zusammenhängende Bebauung aufweisen und in einer Satzung festgelegt sind. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen

  • der Abgrenzungssatzung 
    sie stellt fest, welche Grundstücke noch zu den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gehören und welche bereits dem Außenbereich zuzuordnen sind,
  • der Festlegungssatzung
    dadurch kann die Gemeinde bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, wenn die Fläche im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt ist und
  • der Einbeziehungssatzung
    dadurch können einzelne Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen werden, wenn sie durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs bereits entsprechend geprägt sind. Liegt ein Grundstück im Geltungsbereich einer Innenbereichssatzung, kann das Grundstück auch bebaut werden.

    Außerdem kann die Gemeinde für bestimmte Bereiche im Außenbereich, in der eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden und der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist, eine Außenbereichssatzung erlassen. Dadurch kann dann auch in Teilbereichen entlang von vorhandenen Straßen eine Wohnbebauung ermöglicht werden, wenn auch die übrige Erschließung gesichert ist.


Aufstellung eines Planes bzw. einer Satzung

Sowohl durch Bebauungspläne als auch durch Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen wird örtliches Baurecht geschaffen. Ob und wann ein Bebauungsplan oder eine Innenbereichs- bzw. Außenbereichssatzung aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Entscheidung wird auf Vorschlag der Verwaltung vom Gemeinderat nach Vorbereitung durch den Fach- und dem Verwaltungsausschuss getroffen. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen. Wann und wo der Planentwurf ausliegt und eingesehen werden kann, ist den ortsüblichen Bekanntmachungen in der Ostfriesen-Zeitung und den Ostfriesischen Nachrichten sowie dem Aushang im Aushangkasten zu entnehmen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgetragen werden.
Ihr Ansprechpartner
Herr D. Meyer
Fachbereichsleiter Bau und Planung
EG, Zimmer 108
Telefon: 04943 / 920 - 169

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