
Im Herbst 2009 erfolgte die Meldung der weißen Flecke an das Land. In der daraufhin durchgeführten europaweiten Ausschreibung hat die EWE-TEL den Zuschlag erhalten.
Mit einem Investitionsvolumen von über 5,6 Mio. Euro werden in den kommenden Monaten (der Abschluss ist für Ende 2011 vorgesehen) ca. 13.000 weitere Haushalte in den Genuss einer erheblich verbesserten Internetverbindung (in der Regel mind. 2 Mbit/s) kommen.
Welche Bereiche vom Ausbau positiv betroffen sind, kann hier nachgeschaut werden.
Trotz der jetzt sich abzeichnenden Ertüchtigung des Breitbandnetzes werden noch sehr viele Haushalte mit einem unzureichenden Anschluss verbleiben. Auf diese konzentrieren sich künftig die Aktivitäten des Landkreises Aurich und der lokalen Akteure. Für den Küstenbereich hofft der Landkreis auf die beantragte finanzielle Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums.
Umfrage ist wichtig !!!
Alle unsere Aktivitäten hängen mit den Ergebnissen der Umfrage zur Breitbandversorgung zusammen. Daher sind wir nach wie vor auf Ihre Mitarbeit angewiesen, um auch weiterhin zielgerecht an dem Vorhaben einer flächendeckenden Versorgung mit einer guten Internetanbindung tatkräftig arbeiten zu können.
Daher bitten wir Sie, über den nachfolgenden Link entweder erstmals oder auch erneut (mit aktuellerem Bedarf etc.) an der Umfrage teilzunehmen. Damit unterstützen Sie dieses Projekt sehr.
Quelle: Landkreis Aurich
Wassermengen, die nachweislich nicht in die zentrale Schmutzwasserbeseitgung gelangt sind, werden auf Antrag abgesetzt.
Hier können Sie sich einen Befreiungsantrag als pdf. downloaden.
Befragungsmonat Straße
März 1. Hälfte Heideblütenweg
März 2. Hälfte Bietzweg
Mai 1. Hälfte Zum Laubwald
Juni 2. Hälfte Rolofswieke Ost
September 2. Hälfte Münkeweg
Bedeutung des Mikrozensus
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebnsverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z. B. Kinder, Kranke, Erwerbslose u.a.m).
Was wird gefragt?
Gefragt werden im wesentlichen allgemeine Angaben (z. B. Geshlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zur Kranken- und Rentenversicherung sowie schließlich Angaben zum Lebensunterhalt.
Keine Befreigung von der Auskunftspflicht
Der Mirkozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Aufkunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.









