Bundesmeldegesetz (BMG) - Gemeinde Großefehn

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Bundesmeldegesetz (BMG)
Am 01. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Einführung einer Wohnungsgeberbestätigung. Das neue Gesetz führt damit die Mitwirkung des Vermieters ein.

Künftig ist bei jedem Ein- und Auszug vom Wohnungsgeber eine Bestätigung auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung seines Meldevorganges im Einwohnermeldeamt zwingend benötigt.

Wohnungsgeber sind die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten.

Die Daten des Wohnungsgebers und des Eigentümers haben wir als Meldebehörde zukünftig zu speichern.

Ab dem 01.11.2015 ist es nur noch unter Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung möglich, sich in Großefehn an-, um- oder abzumelden.

Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend!
Ihre Ansprechpartner
Stefanie Lobinski
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 121
Telefon: 04943 / 920 - 133

eMail an Stefanie Lobinski
Heike Hippen
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 122
Telefon: 04943 / 920 - 134

eMail an Heike Hippen

Formularservice
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