Beglaubigungen |
Wir können Ihnen Unterschriften, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift, die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
Bitte beachten Sie: Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- , Sterbe- oder Heiratsurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Original des zu beglaubigenden Schriftstückes und ggf. Fotokopien
Rechtliche Grundlagen:
Verwaltungsverfahrensgesetz
Gebühren:
Entnehmen Sie bitte der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung
Ihre Ansprechpartner | ||
Stefanie Lobinski Einwohnermeldeamt EG, Zimmer 121 Telefon: 04943 / 920 - 133 eMail an Stefanie Lobinski Heike Hippen Einwohnermeldeamt EG, Zimmer 122 Telefon: 04943 / 920 - 134 eMail an Heike Hippen |